Vorstand - 2021/2022
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Aktive Governors und Delegierte der Mitgliederdistrikte
Technische Beauftragte
Der Sitz von ALC befindet sich in Bozen (Distrikt 108 TA1 Italien) im Büro des Ehrenpräsidenten, Past Distrikt Governor LF Albert Ortner.
ALC wird von einem Vorstand geleitet, dessen Mitglieder aus jeweils einem Delegierten pro Mitglieddistrikt bestehen, die nach den Bestimmungen des eigenen Lions Distrikts für die Dauer von drei Jahren ernannt werden. Ihre Wiederbestätigung ist einmal möglich.
Ihre Mitarbeit ist unentgeltlich außer dem Ersatz von Spesen, die im Voraus durch den entsendenden Distrikt zu genehmigen sind. Dieser Vorstand bildet den Board von ALC.
Dem jeweiligen Distrikt Governor ist die Teilnahme an den Sitzungen des Board freigestellt.
Die Sitzungen des Board sind – soweit die Mehrheit des Board nichts anderes bestimmt - für alle Lionsmitglieder der ALC Mitgliederdistrikte zugänglich. Sie haben jedoch kein Rede- oder Stimmrecht, abgesehen von der Vorstellung einer activity oder wenn sie vom Präsidenten des Board ausdrücklich darum gebeten werden.
Aufgaben des Board sind:
Wahl eines seiner Mitglieder aus jeweils getrennten Distrikten zum Präsidenten und Vizepräsidenten (jährlich), zum Sekretär und zum Schatzmeister (alle drei Jahre)
Regelung der Beziehungen zwischen den Mitglieddistrikten
Ausarbeitung von Vorschlägen für Initiativen und Projekte im Rahmen des lionistischen Service Gedankens zur Erreichung der Ziele von ALC
Festlegung des jährlichen Beitrags der Mitglieder in den Clubs
jährliches Treffen in einem der Mitgliederdistrikte zur Auswahl der von den Mitgliederdistrikten vorgelegten Projektvorschläge
Abstimmung über Beitrittwunsch eines Lions Distrikts im alpinen oder angrenzenden Raum
Abstimmung über Ausschluss eines Mitglieddistrikts mit Zweidrittelmehrheit
Sicherstellen der Informationsarbeit über Aktivitäten im ALC durch die bestehenden sowie künftig zu schaffenden Kommunikationsmittel, die zu den Mitgliederdistrikten zu verlinken sind
Innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Lionsjahres die Vorlage des Finanz- und Geschäftsberichts samt Vermögensstand für das am 30.6. des vorherigen Jahres abgeschlossene Geschäftsjahr. Das Finanzjahr deckt sich mit dem Lionsjahr.